Anleitenden Handbuch A-Z

​​​​Online-Handbuch zum FSJ, BFD und IJFD (von A-Z). Nutzen Sie für eine schnelle Schlagwortsuche die Suchfunktion:

Abmahnung

Falls Freiwillige im FSJ (wiederholt) gegen vertraglich vereinbarte Dienstpflichten verstoßen, kann eine Abmahnung erfolgen. Falls Sie es als notwendig ansehen, Freiwillige abzumahnen, sprechen Sie bitte unbedingt vorher mit dem oder der zuständigen Referenten/-in von netzwerk-m. Im Falle einer Abmahnung bekommt der/die zuständige Referenten/-in eine Kopie.
Im BFD ist der Bund der Vertragspartner. Daher sind weder die Einsatzstelle noch der Träger netzwerk-m berechtigt, im arbeitsrechtlichen Sinne abzumahnen. Die Einsatzstelle kann jedoch eine Verwarnung aussprechen bzw. schriftlich verfassen und in dieser Verwarnung ggf. androhen, das BAFzA um Auflösung des Vertrages zu bitten, wenn sich die Gründe für die Verwarnung wiederholen sollten.

Abrechnung von Freiwilligen über netzwerk-m

Wenn die Abrechnung eines Freiwilligen über netzwerk-m gewünscht ist, müssen zusätzlich folgende Unterlagen der Vereinbarung beiliegen:

Altersgrenze

Am FSJ und BFD können Jugendliche und junge Erwachsene teilnehmen, welche die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben (je nach Bundesland mit 16 Jahren, manchmal auch schon mit 15 Jahren), aber noch nicht 27 Jahre alt sind (§2, Abs.1 Nr. 4 JFDG). Freiwillige ab 27 Jahren (bzw. 26 Jahre mit Geburtstag während der Dienstzeit) können einen BFD27plus ableisten, für den z.T. andere Bestimmungen (Arbeitszeiten, Seminare) gelten.