Allgemeine Geschäftsbedingungen - Veranstaltungen
§ 1 Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem „Teilnehmenden“ aus christlichen Werken an Seminaren, Kursen, Konferenzen und sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden "Veranstaltung") und netzwerk-m e.V. (vertreten durch Generalsekretär Thomas Weigel), 34131 Kassel, Druseltalstr. 125 (im Folgenden "Verein"). Abweichende oder ergänzende Bestimmungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmenden haben keine Gültigkeit.
§ 2 Anmeldung/Anmeldebestätigung
Interessierte können sich zu den Angeboten des Vereins mithilfe des Online-Anmelde-Formulars der jeweiligen Veranstaltung auf www.netzwerk-m.de, elektronisch per
E-Mail an info@netzwerk-m.de oder per Post an die obenstehende Adresse anmelden. Die Anmeldungen werden i.d.R. über das doo-Buchungsportal bereitgestellt.
Die getätigte Anmeldung ist verbindlich und es kommt zu einem Vertragsabschluss. Jeder Interessierte erhält eine Anmeldebestätigung per E-Mail mit Hinweisen zur Veranstaltung.
Die Programmpauschale wird vom Verein in Rechnung gestellt und muss innerhalb des angegebenen Zahlungsdatums auf dem Konto des Vereins eingehen.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden von jedem Teilnehmenden direkt an das Tagungshaus gezahlt oder auf Rechnung/im Auftrag des Hauses vom Verein kassiert.
Der Seminarvertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass die bei der Veranstaltungsausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.
Bei Onlineseminaren gilt, dass nur der Angemeldete berechtigt ist teilzunehmen. Der Angemeldete stellt sicher, dass eine unbefugte Teilnahme durch Dritte nicht erfolgen kann.
Die allgemeine Korrespondenz bezüglich Veranstaltungen erfolgt per E-Mail.
Jeder Angemeldete hat den Empfang der E-Mails sicherzustellen.
Mit der getätigten Anmeldung kommt es zum Vertragsabschluss, was vertragliche Rechte und Pflichten zwischen Angemeldeten/Teilnehmenden und dem Verein beinhaltet. Die AGBs des Vereins werden mit der getätigten Anmeldung ausdrücklich anerkannt.
§ 3 Stornierungen/Absagen
Eine Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung durch den Angemeldeten muss schriftlich per Brief oder elektronisch per E-Mail erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Stornierung beim Verein.
Der Verein kann bei jedem Rücktritt eine Aufwandsentschädigung in Rechnung stellen.
Sie beträgt:
- für Tagesveranstaltungen: 15 Euro,
- Veranstaltungen ab zwei Tage Dauer: 50 Euro.
Wenn gebuchte Zimmer bis zum Beginn der Veranstaltung nicht anderweitig belegt werden können und der Vertragspartner (Veranstaltungsort) für das nicht in Anspruch genommene Zimmer Stornokosten in Rechnung stellt, muss der Verein diese – konkret und nachweisbar entstandenen – Kosten an stornierende Angemeldete weitergeben.
Der Nichtantritt wird grundsätzlich wie ein Antritt der Veranstaltung gewertet und wird ggf. dementsprechend nachträglich abgerechnet, also fallen die volle Programmpauschale, Unterkunfts- und Verpflegungspauschalen an. Geleistete Zahlungen werden mit den Stornokosten verrechnet.
Bei Stornierung/Absage eines Onlineseminars werden die bereits erhaltenen Zugangsdaten weder verwendet noch weitergegeben.
§ 4 Absage von Veranstaltungen
Bei Nichterreichen einer Mindesteilnehmerzahl, bei Unmöglichkeit der Leistung durch höhere Gewalt oder anderen organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen kann der Verein angebotene Veranstaltungen absagen. In diesem Fall werden Angemeldete vorab per E-Mail oder per Post informiert und bereits gezahlte Programmpauschalen erstattet.
Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere der Ersatz von Reise- und Übernachtungs-kosten sowie Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen. Eine Haftung nach § 10 bleibt hiervon unberührt.
§ 5 Änderungen des Veranstaltungsverlaufs
Der Verein behält sich vor, angekündigte Referierende durch andere zu ersetzen und den Ablauf der Veranstaltungen zu ändern oder einzelne Vorträge einer Veranstaltung zu ersetzen, umzugestalten oder entfallen zu lassen, soweit dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat.
§ 6 Ablehnung einer Anmeldung
Der Verein kann ohne Angabe von Gründen eine Anmeldung zu einer Veranstaltung zurückweisen.
§ 7 Fälligkeit, Zahlung, Verzug und Aufrechnung
Die Höhe der Programmpauschalen ergibt sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm. Die Programmpauschale und ggf. die im Auftrag des Tagungshauses erhobenen Kosten für Unterkunft / Verpflegung sind nach Rechnungslegung bis zum angegebenen Zahlungsdatum fällig. Informationen zu der Bankverbindung des Vereins finden Sie auf der Rechnung. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich.
Kommt der Angemeldete/Teilnehmende in Zahlungsverzug, ist der Verein berechtigt, Verzugszinsen i. H. v. 5 % über dem gesetzlichen Basiszinssatz p. a. zu fordern. Ist bis zum Zahlungsdatum auf der Rechnung die Programmpauschale nicht beim Verein eingegangen, hat der Verein das Recht, dem Angemeldeten die Teilnahme an der Veranstaltung zu verwehren.
§ 8 Urheberrechte
Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Der Verein überlässt dem Teilnehmenden die Veranstaltungsunterlagen nur zur bestimmungsgemäßen Nutzung.
Die Änderung der Veranstaltungsunterlagen und die Nutzung geänderter Fassungen, die öffentliche Zugänglichmachung, insbesondere im Internet oder in anderen Netzwerken sowie die Verwendung in betriebsinternen Datenbanken sind nicht gestattet. Die - auch auszugsweise - Vervielfältigung, kostenlose oder entgeltliche Weitergabe an Dritte oder anderweitige Nutzung der Veranstaltungsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vereins gestattet.
§ 9 Datenschutz
Der Verein verpflichtet sich, die vom Angemeldeten/Teilnehmenden überlassenen Daten vertraulich zu behandeln. Der Verein verwendet die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung der Leistungen.
Der Verein ist nach Absprache mit den Referierenden berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Referierenden mittels Bild und Tonträgern aufzuzeichnen.
Des Weiteren gelten die Datenschutzbestimmungen des Vereins. Weitere Informationen finden Sie unter: www.netzwerk-m.de/datenverarbeitung
§ 10 Haftung
Die vertragliche und die gesetzliche Haftung des Vereins für Schadensersatz wegen leichter Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird wie folgt beschränkt:
- Der Verein haftet bei Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden;
- der Verein haftet nicht bei Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis sowie wegen leichter Fahrlässigkeit im Übrigen.
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei schuldhaft verursachten Körperschäden.
Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Haftung des Vereins für vergebliche Aufwendungen.
Der Teilnehmende ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
§ 11 Weitere Bestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Die Parteien vereinbaren Kassel als ausschließlichen Gerichtsstand.
Sollte eine in diesen Bedingungen enthaltene Regelung unwirksam sein oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
Der Verein nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Zuletzt aktualisiert: Dezember 2023