Menschenrechte und Religionsfreiheit
Engagement für Menschenrechte
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewährt in Artikel 18 jedem Menschen ein Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dies beinhaltet, die Religion oder Weltanschauung wechseln zu dürfen und diese, allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulturhandlung, in Freiheit zu bekennen. In Deutschland bildet dieses verfassungsgeschützte Recht einen Grundpfeiler des gesellschaftlichen Lebens.
Wir unterstützen unsere Mitgliedswerke im In- und Ausland darin, dass Politik und Behörden religionsmotivierten Benachteiligungen oder Verfolgungen nachgehen und überwinden.
Seit dem Jahr 2000 fördert das Missionswerk Frohe Botschaft (MFB e.V.) schwerpunktmäßig Massai-Mädchen und -Frauen in weiterführenden Schulen in Kenia.
In den meisten Fällen werden junge Frauen begleitet, die von Zwangsheirat und weiblicher Genitalverstümmelung bedroht sind. In einem der sogenannten Rescue-Center (Rettungszentren) finden sie Zuflucht. In den Schulen sind sie vor ihren Verwandten geschützt, bis sie ihren Schulabschluss erfolgreich beendet haben. Während der Schulferien ermöglicht die Partnerorganisation „Light of Life“ den Schülerinnen eine sichere Unterbringung in einem Schutzhaus.
Weitere Informationen: hier
Hilfe und Schutz für Menschen auf der Flucht